Instrumentenversicherung FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten.

 

  • Wogegen versichert eine Musikinstrumentenversicherung?

Generell sind Ihr Instrument und das Zubehör (Bogen, Kasten, Hüllen, usw.) gegen alles versichert, was passieren kann. Eine Liste der versicherten Schadenfälle gibt es nicht, da diese nicht abschließend wäre. Nur das, was explizit ausgeschlossen und in den Bedingungen genannten ist, gilt nicht versichert. Alle übrigen Schäden sind – im Umkehrschluss – versichert. Diese Absicherungsform heißt „Allgefahren-Schutz“, wenn Sie Ihre Instrumente versichern wollen.

Hier ein kleiner Auszug von versicherten Schäden aus meiner täglichen Arbeit.

  • Sturz /Herunterfallen
  • Abhandenkommen
  • Beschädigung
  • Diebstahl / Raub
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Transportschaden
  • ....... usw.

 

  • Ist Ihr Musikinstrument im (nachts) Auto versichert?

Ja. Es besteht bedingungsgemäß Schutz bis zu einer Summe von 50.000.- €.

 

  • Der Unterschied zwischen Zeit- und Neuwert

Bei der Zeitwertversicherung ist der Wert des Instruments versichert, den es aufgrund des Alters und des Zustands derzeit hat. In der Neuwertversicherung ist Ihr Instrument zu dem Wert versichert, dass es derzeit neuwertig (Listenpreis) hat. Der Beitragssatz ist gleich.

  • Für Instrumente, die tendenziell im Laufe der Zeit an Wert verlieren, ist die Neuwertversicherung sinnvoll.
  • Bei Instrumenten, die im Laufe der Zeit eine Wertsteigerung erfahren, ist eine Zeitwertversicherung besser. Alle 2-3 Jahre passen Sie den Versicherungswert Ihrer Musikinstrumentenversicherung an.

 

  • Wie stellen Sie der Wert Ihres Musikinstruments fest?

Wenn Sie Ihre Instrumente versichern wollen, legen Sie den Wert nach Ihrer Kenntnis selbst fest. Sollten Sie sich nicht sicher sein, fragen Sie einen Instrumentenhändler oder -bauer, wie er den Wert des Instruments einschätzt. Eine Internetreschersche ist hilfreich. Bei Neukäufen liegt der Wert beim Listenpreis (ohne eventuell gewährte Rabatte).

 

  • Ist der Listenpreis oder Kaufpreis der richtige Versicherungswert?

Der Wert des eines neuwertigen Instruments ist der Listenpreis. Das gilt insbesondere, wenn sie beim Kauf ein "Schnäppchen" gemacht haben oder eventuell einen Rabatt bekommen haben. Geben Sie beim Versicherungswert den Listenpreis an, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Die Ersparnis beim Beitrag, bei einer zu niedrigen Versicherungssumme, lohnt sich nicht. Im Schadensfall ist eine Unterversicherung ärgerlich.

 

  • Wie können Sie Kinder-Instrumente versichern?

Sollten Sie ein Instrument Ihres Kindes versichern wollen, sind SIE, als erwachsene Person, der Versicherungsnehmer. Dass Ihr Kind das Instrument nutzt, ist abgedeckt!

 

  • Ist der Verleih Ihres Instruments an andere Personen versichert?

Ja! Das Instrument generell versichert, wenn sie dieses an eine andere Person - egal wie lange - abgeben. Beachten Sie diesen Punkt im Mitbewerbervergleich. Nicht jede Instrumentenversicherung bietet diesen Schutz. Sollten Sie gewerblicher Instrumentenhändler sein, benötigen Sie eine besondere Musikinstrumentenversicherung.

 

  • Können Sie versicherten Gegenstände jederzeit verändern?

Ein Wechsel der Instrumente, der des Zubehörs während der Laufzeit ist jederzeit – ohne Einhaltung von Fristen - möglich. Sie können hierzu das Formular "Änderung zur Musikinstrumentenversicherung" nutzen oder Sie mailen mir die Information an: info@musikerversicherung.de Instrumente versichern

 

  • Wie ist die Laufzeit des Vertrags?

Der Vertrag läuft ein Jahr und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf gekündigt werden. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Änderungen im Vertrag, wie das Hinein- und Herausnehmen von Instrumenten, ist jederzeit möglich.

 

  • Was unternehmen Sie im Schadenfall?

Kommen Sie im Schadenfall telefonisch oder per Mail auf mich zu. Ich bin seit fast 25 Jahren im Bereich der Musikinstrumentenversicherung tätig und bearbeite Schäden unkompliziert, schnell und ohne lange Dienstwege. Hier ein Schadenmeldung-Formular, wenn Sie außerhalb meiner Geschäftszeiten einen Schaden melden möchten. Bitte melden Sie mir den Schaden VOR einer Reparatur des Instruments.
Ich bin in allen Schadenfällen Ihr persönlicher Ansprechpartner.

 

  • Was bedeutet "groben Fahrlässigkeit" in der Instrumentenversicherung?

Bis vor einigen Jahren führte ein "grob fahrlässiges" Verhalten bei der Herbeiführung eines Schadens dazu, dass der Versicherer nicht zahlen musste. Diese Regelung wurde dadurch ersetzt, dass die Schwere der groben Fahrlässigkeit berücksichtigt wird. So wird zumindest eine prozentuale Entschädigung gezahlt. Die Höhe der Anrechnung hängt von den Begleitumständen ab, die zum Schaden führen. Aus meiner Schadenpraxis kommt es nur selten zu prozentualen Abzügen von mehr als 50 Prozent. Dies eigentlich nur, wenn das Instrument unachtsam abgestellt oder längere Zeit unbeaufsichtigt war und dann entwendet wurde. Bei anderen Schadenfällen kommt dieser Passus kaum zum Tragen.

Nun zu unserer Besonderheit, die uns von den meisten Mitbewerbern (Stand 2020) abhebt.

Bis zu 20.000.-€ Schade Höhe verzichten wir auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Dies sichert Ihnen volle Entschädigung ohne Abzüge.
Sollte das Instrument abhandenkommen, werden die meisten Mitbewerber die Begleitumstände, die zum Schaden geführt haben, prüfen. Eventuell wird eine grobe Fahrlässigkeit angerechnet und der Schadenersatz gekürzt.
Wir entschädigen in voller Höhe!

Bei Schäden über 20.000.-€ kann es auch bei uns zur Anrechnung der groben Fahrlässigkeit kommen. Ich denke, das ist nachvollziehbar.

 

  • Was kostet die Musikinstrumentenversicherung?

Der Beitrag der Instrumentenversicherung ist individuell wie Sie und Ihr Instrument. Faktoren, wie Instrumentenwert, Musikinstrumentenart und Rabatte (Teilnahme bei„Jugend musiziert“, Berufsmusiker oder Musikstudenten) bestimmen den Beitrag. Folgende Hilfe gebe ich Ihnen zum Thema "Instrumentenversicherung Kosten" geben:
Bei einem Wert des Instruments bis 3.000.- Euro liegt der Beitrag inkl. Steuern generell bei 53,55 Euro im Jahr. Mit Nachlässen kann ich diesen Beitrag bis zu einem Wert von 5.000.- Euro bieten.

 

  • Ist Ihr Instrument in der Hausratversicherung ausreichend versichert?

Leider ist Ihr Instrument in der Hausratversicherung nur gegen die Gefahren Einbruchdiebstahl / Feuer / Leitungswasser und Sturm/ Hagel, also auf keinen Fall sinnvoll abgesichert.  Ihr Instrument ist in einer Musikinstrumentenversicherung zusätzlich bei Transporten / Abhandenkommen / Herunterfallen und einfachem Diebstahl versichert. Eine Reparatur am Instrument, wenn es herunterfällt, kostet schnell mehrere 100.-€. Das zahlt keine Hausratversicherung.

 

  • Wie versichern Sie schnell und unkompliziert?

Zwei Wege gibt es:

  1. Füllen Sie den Musikinstrumentenversicherung-Antrag aus und senden Sie mir diesen per Fax 03222-1378412 oder eingescannt per Mail an info@musikerversicherung.de zu.
  2. Benutzen Sie mein Online Instrumentenversicherung-Antrag.

 

Hier finden Sie auf meiner zweiten Website noch detailliertere FAQ zur Instrumentenversicherung

 

Fordern Sie hier das Angebot an, dem bestmöglichen Schutz am Markt.

Musikinstrumentenversicherungen bei Sinfonima Instrument versichern

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