Sinfonima® Musikinstrumentenversicherung Vergleich & Kosten
Die Mannheimer Instrumentenversicherung ist mit ihrer Marke SINFONIMA® europaweit Marktführer. Der „Allgefahren-Schutz“ sichert Instrumente von Privat- und Berufsmusikern und musizierenden Kindern bestmöglich ab.
Herunterfallen, Sturz, Abhandenkommen (nicht nur durch Einbruchdiebstahl), Beschädigung, Diebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion und Transportschäden usw. sind versichert.
Zum Musikinstrumentenversicherung vergleich
Inhaltsverzeichnis
Der Musikinstrumentenversicherung Vergleich der Mannheimer Sinfonima
Instrumentenversicherung Vergleich: Was leisten Mitbewerber oft nicht
- Das Überlassen eines Leihinstruments während der Reparaturdauer.
- Den Versand des Instruments an Ihren Instrumentenbauer.
- Die Wiederherstellung von Wertnachweise und Zertifikaten, wenn diese nach einem Einbruch oder einem Brand zerstört wurden.
- Wir bieten die Neupreisversicherung mit dem gleichen Beitragssatz an, wie die Zeitwertversicherung
- Bei uns gibt es keine Selbstbeteiligung im Schadfensfall
Und ganz besonders wichtig:
Wir Verzicht auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ bei Schäden bis 20.000.-€ im Schadenfall. Das machen kaum Mitbewerber, isbesondere was die Höhe des Verzichts angeht.
Erläuterungen dazu bekommen Sie bei den FAQ.
-> Das bedeutet für Sie: SINFONIMA®; der Schutz für sorgenfreies Musizieren!
Ihre Musik ist einzigartig – Ihr Schutz sollte es auch sein
Instrumente sind mehr als Gegenstände – sie sind Ihre Leidenschaft. Mit unserer Instrumentenversicherung können Sie unbesorgt proben, auftreten und reisen.
Schnelle Hilfe bei Diebstahl oder Beschädigung
Absicherung einzelner Instrumente oder ganzer Sets
Flexible Tarife, passend für jede Lebenslage
Sichern Sie jetzt Ihre Instrumente – Angebot anfordern
Fordern Sie jetzt Ihr Angebot zur SINFONIMA Versicherung an.
Musikinstrumentenversicherung Vergleich tabellarisch
Leistungen
Hausratversicherung
Die meisten anderen Anbieter
Mannheimer SINFONIMA Versicherung
Einbruchdiebstahlschutz
ja
ja
ja
Brand, Leitungswasser, Sturm Hagel
ja
ja
ja
Elementarschäden, wie Überschwemmung, Erdbeben usw.
Wen vereinbart und von Hausratversicherung angeboten, dann ja
ja
ja
Schäden bei Transporten
nur sehr eingeschränkt in Form der sogenannten Außenversicherung
ja
ja
Verlust durch einfaches Abhandenkommen
nein
ja
ja
Fallenlassen
nein
ja
ja
Unachtsamkeit von Ihnen oder anderen Personen
nein
ja
ja
Ersatz von Wertverlust nach einer schadensbedingten Reparatur
nein
Nicht bei jeder Versicherung gegeben
Generell ab einem Instrumentenwert von 10.000.-€
Übernahme der Kosten für ein Leihinstrument im Schadenfall
nein
eher selten bei Mitbewerbern
Nicht nur die Kosten für ein leihinstrument sind versichert, sonder das Leihisntrument ist auch gleich versichert bis zur Versicherungssumme des zu Schaden gekommenen Instruments.
Übernahme der Portokosten beim Versand des Instruments zum Instrumentenbauer im Schadenfall
nein
eher selten bei Mitbewerbern
Ja, ist versichert!
Darüber hinaus aber auch die Fahrtkosten zum persönlichen Bringen und Abholen des Instruments.
Selbstbeteiligung
je nachdem ob vereinbart
Je nach Anbieter unterschiedlich / Es kann auch – gerade bei Kinder-Instrumenten – eine Selbstbeteiligung im Falle des Abhandenkommens des Instruments geben.
keine generelle Selbstbeteiligung
Fazit
Instrumenten Versicherung Vergleich
Ihnen ist sicher der bestmögliche Schutz Ihres Instruments wichtig? In der Hausratversicherung ist Ihr Instrument nur gegen die Gefahren Einbruchdiebstahl / Feuer / Leitungswasser und Sturm/ Hagel, also nicht „voll“ abgesichert. Zusätzlich ist Ihr Musikinstrument bei uns bei Transporten / Herunterfallen / einfachem Diebstahl und Abhandenkommen versichert.
Eine Reparatur am Instrument, wenn es einmal herunterfällt, kostet schnell mehrere 100.-€. Das zahlt eine Hausratversicherung nicht. Der falsche Schutz kommt sie teuer zu stehen. Es lohnt sich nicht, am Versicherungsumfang zu sparen. Treffen Sie Ihre Wahl für das beste Produkt am Markt; dem Sinfonima Schutz.
Fordern Sie gleich hier Ihr Angebot an.
* Grobe Fahrlässigkeit bei Musikinstrumentenversicherungen
Sollte das Instrument einmal verloren gehen, werden die Begleitumstände des Verlustes geprüft. Eventuell wird eine grobe Fahrlässigkeit angerechnet. Die Entschädigung wird dann entsprechend gekürzt. Dies ist bei uns, bis zu einem Schaden bis 20.000.-€, nicht so. Das bieten im Mitbewerber -Vergleich mit Anderen, diese meisten nicht.
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