Musikinstrumentenversicherung Sinfonima®: Vergleich & Kosten

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Die Mannheimer Instrumentenversicherung ist mit ihrer Marke SINFONIMA® europaweit Marktführer. Der "Allgefahren-Schutz" sichert Instrumente von Privat- und Berufsmusikern bestmöglich ab. Herunterfallen, Sturz, Abhandenkommen, Beschädigung, Diebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion und Transportschäden usw. sind versichert. instrumentenversicherung vergleich

Die Sinfonima Musikinstrumentenversicherung übernimmt im Vergleich mit den meisten anderen Mitbewerbern folgende Kosten zusätzlich:

  • Das Überlassen eines Leihinstruments während der Reparaturdauer.
  • Den Versand des Instruments an Ihren Instrumentenbauer.
  • Die Wiederherstellung von Wertnachweise und Zertifikaten, wenn diese nach einem Einbruch oder einem Brand zerstört wurden.

Wir Verzicht auf die "Einrede der groben Fahrlässigkeit" bei Schäden bis 20.000.-€.

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot zur Musikinstrumentenversicherung an.

Instrumentenversicherung Angebot hier anfordernoder gleich telefonisch bei Anruf bei Sinfonima hier 04331-334340

 

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Hausratversicherungen

Andere Instrumentenversicherungen

Mannheimer Sinfonima

Einbruchdiebstahl

Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel

Elementarschäden: wie z.B. Erbeben, Überschwemmung usw.

Als Zusatzbaustein mitversicherbar

Schäden bei Transporten

nur in abgeschlossenenen Räumen in der sogenannten Außenversicherung versichert

Verlust durch Abhandenkommen

(nicht versichert)

Fallenlassen

Unachtsamkeit

Ersatz von Wertverlust nach einer Reparatur

meist nicht versichert

Für Musikinstrumente ab 10.000.-

Absicherung für Bands, E-Equipment und Proberaum

nur wenige Anbieter

Über ein besonderes Produkt ( I´m Sound )

Leihinstrument im Schadenfall

Meist nicht versichert

(Das Leihinstrument ist auch bis zum Wert des verunfallten Instruments kostenfrei während der Leihdauer versichert)

Übernahme der Portokosten bei Versand des Instruments im Schadenfall oder Übernahme der Fahrkosten bei persönlicher Abgabe des Instruments beim Instrumentenbauer                     

Meist nicht

Thema: Grobe Fahrlässigkeit

meist nicht versichert

bis 20.000.-€ Schadenhöhe verzichtet SINFONIMA auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit

Selbstbehalt

Meist ohne Selbstbehalt

Oft ohne SB. Ein Selbstbehalt von generell 50.-€ oder bei bestimmten Schäden durch Kinder bis zu 150.-€ ist verschiedentlich möglich.

Ohne Selbstbehalt

Fazit Instrumentenversicherungsvergleich:

Ihnen ist sicher der bestmögliche Schutz Ihres Instruments wichtig? In der Hausratversicherung ist Ihr Instrument nur gegen die Gefahren Einbruchdiebstahl / Feuer / Leitungswasser und Sturm/ Hagel, also nicht "voll" abgesichert. Zusätzlich ist Ihr Musikinstrument bei uns bei Transporten / Herunterfallen / einfachem Diebstahl und Abhandenkommen versichert.

Eine Reparatur am Instrument, wenn es einmal herunterfällt, kostet schnell mehrere 100.-€. Das zahlt eine Hausratversicherung nicht. Der falsche Schutz kommt sie teuer zu stehen. Es lohnt sich nicht, am Versicherungsumfang zu sparen. Treffen Sie Ihre Wahl für das beste Produkt am Markt; der Sinfonima Musikinstrumentenversicherung.

Fordern Sie gleich hier Ihr Angebot an.

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* Grobe Fahrlässigkeit bei Musikinstrumentenversicherungen

Sollte das Instrument einmal verloren gehen, werden die Begleitumstände des Verlustes geprüft. Eventuell wird eine grobe Fahrlässigkeit angerechnet. Die Entschädigung wird dann entsprechend gekürzt. Dies ist bei uns, bis zu einem Schaden bis 20.000.-€, nicht so. Das ist einzigartig im Mitbewerbervergleich mit anderen Instrumentenversicherungen.

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